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   BVerfG, 24.07.2000 - 1 BvR 151/99   

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https://dejure.org/2000,4232
BVerfG, 24.07.2000 - 1 BvR 151/99 (https://dejure.org/2000,4232)
BVerfG, Entscheidung vom 24.07.2000 - 1 BvR 151/99 (https://dejure.org/2000,4232)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juli 2000 - 1 BvR 151/99 (https://dejure.org/2000,4232)
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Bebauungsplan Hafenspitze

Art. 14 GG, Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche auf einem Privatgrundstück

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung - Revision - Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung - Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Eigentumsgarantie - Grundstück - Bestandsschutz - Anwartschaftsrecht

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; BauGB § 1 Abs. 3; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtzulassung; Revision; Verfassungsbeschwerde; Rechtswegerschöpfung; Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; Eigentumsgarantie; Grundstück; Bestandsschutz; Anwartschaftsrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1566 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 424
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2000 - 1 BvR 151/99
    14 Abs. 1 GG schützt das Recht, ein Grundstück im Rahmen der Gesetze zu bebauen (vgl. BVerfGE 35, 263 ).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2000 - 1 BvR 151/99
    Eine gegen Art. 14 Abs. 1 GG verstoßende Verhinderungs- oder Negativplanung liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann vor, wenn eine Planung - unabhängig davon, ob sie durch den Wunsch, ein konkretes Vorhaben zu verhindern, ausgelöst worden ist - für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB ist, die getroffene Festsetzung also nur vorgeschobenes Mittel ist, um einen Bauwunsch zu durchkreuzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 NB 8/90 -, NVwZ 1991, S. 875; Beschluss vom 23. Juni 1992 - 4 B 55/92 -, NVwZ-RR 1993, S. 456).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2000 - 1 BvR 151/99
    Gesetze, die im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmen, sind auch untergesetzliche - auf gesetzlicher Ermächtigung beruhende - Normen, insbesondere auch Bebauungspläne (vgl. BVerfGE 79, 174 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 1992 - 1 BvR 1536/91 - ).
  • BVerfG, 02.07.1992 - 1 BvR 1536/91

    Frist der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Nichtigerklärung eines Bebauungsplans

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2000 - 1 BvR 151/99
    Gesetze, die im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmen, sind auch untergesetzliche - auf gesetzlicher Ermächtigung beruhende - Normen, insbesondere auch Bebauungspläne (vgl. BVerfGE 79, 174 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 1992 - 1 BvR 1536/91 - ).
  • BVerwG, 23.06.1992 - 4 B 55.92

    Bauplanungsrecht: Festsetzung eines "Sondergebiets Fremdenverkehr" in einem

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2000 - 1 BvR 151/99
    Eine gegen Art. 14 Abs. 1 GG verstoßende Verhinderungs- oder Negativplanung liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann vor, wenn eine Planung - unabhängig davon, ob sie durch den Wunsch, ein konkretes Vorhaben zu verhindern, ausgelöst worden ist - für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB ist, die getroffene Festsetzung also nur vorgeschobenes Mittel ist, um einen Bauwunsch zu durchkreuzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 NB 8/90 -, NVwZ 1991, S. 875; Beschluss vom 23. Juni 1992 - 4 B 55/92 -, NVwZ-RR 1993, S. 456).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.1998 - 1 K 14/94

    Festsetzungen des Bebauungsplans; Zweckbestimmung zur Freizeitnutzung;

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2000 - 1 BvR 151/99
    b) das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts in Schleswig vom 23. Januar 1998 - 1 K 14/94 -,.
  • BVerfG, 29.04.2022 - 1 BvL 2/17

    Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig

    Gesetze, die im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmen, sind insoweit auch untergesetzliche - auf gesetzlicher Ermächtigung beruhende - Normen (vgl. BVerfGE 79, 174 ; dazu auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2000 - 1 BvR 151/99 -, Rn. 4 m.w.N.).

    Ein durch Art. 14 Abs. 1 GG bewirkter Bestandsschutz greift daher nur dann, wenn die bauliche Nutzung zu irgendeinem Zeitpunkt genehmigt worden ist, also formell baurechtmäßig war, oder jedenfalls genehmigungsfähig, also materiell baurechtmäßig war (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2000 - 1 BvR 151/99 -, Rn. 8 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 4 B 20.07 -, Rn. 3 m.w.N.).

    Es schließt damit nicht aus, dass die betriebene Nutzung bereits bauplanungsrechtlich unzulässig, also nicht einmal genehmigungsfähig war und ihr daher insoweit kein Bestandsschutz zukam (vgl. zum Bestandsschutz BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2000 - 1 BvR 151/99 -, Rn. 8; BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 4 B 20.07 -, Rn. 3; jeweils m.w.N.).

  • VG Freiburg, 08.11.2012 - 4 K 912/12

    Nutzungsuntersagung wegen Fehlens der Baugenehmigung - Bestandsschutz bezieht

    118, 284; vgl. aber auch BVerfG, Beschluss vom 24.07.2000 - 1 BvR 151/99 -, NVwZ 2001, 424; BVerwG, Beschluss vom 05.06.2007 - 4 B 20.07 -, BauR 2007, 1697; Dürr, VBlBW 2000, 457, 459; Weidemann/Krappel, NVwZ 2009, 1207).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2012 - 2 A 760/10

    Beseitigung einer "ehemals errichteten Jagdhütte"(jetzt: Einfamilienhaus) auf

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Juli 2000- 1 BvR 151/99 -, NVwZ 2001, 424 = juris Rn. 8, und vom 15. Dezember 1995 - 1 BvR 1713/92 -, BRS 57 Nr. 246 = juris Rn. 4; BVerwG, Beschlüsse vom 9. September 2002 - 4 B 52.02 -, BRS 65 Nr. 92 = juris Rn. 5, und vom 27. Februar 1993 - 4 B 5.93 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Urteil vom 5. Dezember 2005 - 10 A 2100/03 -, S. 18 d. amtl.
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